EU-Projektprüfung
Als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei haben wir uns im Bereich Wirtschaftsprüfung u.a. auf die Prüfung von EU-Projekten spezialisiert. Bereits seit 2005 prüfen wir Twinning-Projekte, aber auch INTERREG-Projekte, ISEC-Projekte als auch GRANT-Projekte prüfen wir in zunehmendem Maße.
Auch für das Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union „Horizont 2020" erstellen wir für Sie nach Prüfung die CFS-Prüfbescheinigung. Wir garantieren Ihnen, dass bei allen oben genannten Prüfungen diese ausschließlich und direkt durch den Wirtschaftsprüfer und Firmeninhaber Holger Marek erfolgen.
Die Prüfung insbesondere von Twinning-Projekten teilt sich bei uns in zwei Abschnitte:
A. Vorprüfung im Büro
Anhand der üblichen Unterlagen (Quartals-Finanzberichte, Adenda, Side-Letter und weiteren Unterlagen wie beispielsweise Ausnahmegenehmigung zum Arbeiten am Wochenende etc.) prüfen wir zunächst die Einhaltung der Twinning-Bestimmungen nach dem jeweiligen Twinning-Handbuch hier bei uns im Büro.
Dabei wird beispielsweise auch geprüft, inwieweit Arbeitseinsätze an Wochenenden oder an Feiertagen durchgeführt wurden.
B. Belegprüfung bei Ihnen vor Ort
Die Belegprüfung findet anhand der vorgeprüften Quartals-Finanzberichte immer direkt bei Ihnen Vorort statt. Die Prüfung erfolgt ausschließlich und direkt durch den Kanzleiinhaber, der seit 2005 bereits eine 3-stellige Anzahl, insbesondere von Twinnung-Prüfungen, durchgeführt hat.
Am Ende der Prüfung werden die einzelnen Sachverhalte mit Ihnen besprochen, gegebenenfalls Änderungen oder Korrekturen angezeigt und die Ausfertigung der Zertifikate erfolgt direkt durch Herrn Holger Marek einige Tage später.
Profitieren Sie durch die Möglichkeit, Besprechungen direkt mit dem Zertifikats-Aussteller und Berufsträger durchführen zu können, profitieren Sie auch von unserer langjährigen Erfahrung.
Die Zertifikate können sowohl in englischer als auch in französischer Sprache ausgefertigt werden. Wir bieten Ihnen ebenfalls Schulungen zum Thema „Worauf achtet der Wirtschaftsprüfer“ an. Selbstverständlich kann auch während der Projektlaufzeit bei unklarer Dokumentation oder auftretenden Fragen direkt mit uns kommuniziert werden.
Sie vermeiden dadurch Überraschungen bei der Prüfung. Wenn Sie fragen haben, kommen Sie auf uns zu – wir freuen uns auf Ihren Anruf!
C. Steuerliche Beratung von Twinning-Teilnehmern
Neben der reinen Prüfung bieten wir Ihnen auch die steuerliche Beratung bezüglich der Versteuerung Ihrer Einkünfte an. Egal ob Sie als RTA langfristig oder als STE Ihren Projekteinsatz finden, können wir Ihnen unter Berücksichtigung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bei steuerlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen.