Immobilienbesteuerung / Hausbesitzer
Seit Jahren besteht die Empfehlung in Sachwerte zu investieren. Dabei spielen Immobilien eine wesentliche Rolle. Das Vermögen soll zukunftssicher angelegt werden. Die Anforderungen der zu klärenden Fragen in steuerlicher Hinsicht bei Erwerb von Immobilien und die nach dem Erwerb einzugehenden Verpflichtungen werden zunehmend komplexer.
Auch für langjährige Immobilienbesitzer werden die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Fragestellungen beispielsweise bei der Übertragung von Liegenschaften zunehmend unübersichtlicher.
Bei sich im Betriebsvermögen befindlichen Immobilien kommen Fragestellungen in
a) umsatzsteuerlicher
b) gewerbesteuerlicher und
c) grunderwerbsteuerlicher
Hinsicht hinzu. Schnell sind Notarverträge unterschrieben, die nach eingehender steuerrechtlicher Überprüfung hätten optimiert werden können.
Auch steuerliche Aspekte bei einem Immobilienverkauf oder bei der Vermietung an Angehörige sollten vorher geklärt werden.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Beratung zum Erwerb und Finanzierung von Immobilien (Kaufpreisaufteilung, steuerliche Prognoserechnung)
- Beratung beim Verkauf von Immobilien (Prüfung der Steuerpflicht / Ermittlung der Steuerlast)
- Beratung zur Vermietung im Bereich des Privatvermögens (Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht mit Prognose / Berücksichtigung der Vermietung an Angehörige)
- Beratung bei Nutzung und / oder Vermietung im Bereich des Betriebsvermögens (Zuordnungskriterien, Abgrenzung, Wahlrecht, Umsatzsteueroption)
- Hilfestellung bei Gründung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften und deren steuerliche Betreuung
- Unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung mit Sonderauflagen (Nießbrauch, Wohnrecht usw.)
- Überprüfung der steuerlichen Rechtsfolgen bei Überführung von Betriebs- in Privatvermögen
- Erbschafts- und Schenkungssteuer (Bewertung von Grundvermögen, Familienheim, Steuerbefreiung)
- Sonderproblematiken bei der Eigennutzung von Immobilien im Privatvermögen
- Behandlung und Förderung von Baudenkmälern