Nachfolgeberatung
Jährlich schließen nach Expertenschätzung über 2000 Unternehmen, da die Nachfolge nicht oder nicht ausreichend geregelt ist. Dies betrifft auch etablierte und langjährig erfolgreiche Unternehmen mit guter Kapitalausstattung und ausreichender Liquidität.
Neben den zivilrechtlichen Aspekten müssen auch die steuerlichen Auswirkungen rechtzeitig geplant werden.
Es ist daher entscheidend, gezielt und vor allem rechtzeitig an eine Unternehmensübergabe zu denken.
Wir beraten Sie und Ihren Nachfolger bei der Unternehmensübergabe über
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Optimierung der Steuerklassen
- Verschonungsregel bei Betriebsvermögensübergabe
Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Gestaltung von Testamenten aus steuerlicher Sicht
- Nachfolgeberatung für Familienbetriebe
- Wahl der passenden Rechtsform
- Vermögensübertragungen unter Lebenden (z.B.: gegen Versorgungsleistungen, Nießbrauchsvorbehalt)
- Unternehmenskauf (Asset Deal, Share Deal)
- Unternehmensbewertung
- Finanzierung von Unternehmenskäufen
- Testamentsvollstreckung
- Stiftungsrecht
- Vorweggenommene Erbfolge
Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Verschonungsregelung für Betriebsvermögen
- Ausnutzung der persönlichen Freibeträge (Mehrfachnutzung von Freibeträgen nach der 10-Jahres-Regelung)
- Optimierung der Steuerklassen
- Inanspruchnahme der Güterstandsschaukel
- Vorweggenommene Vermögensübertragung
- Gestaltung von Testamenten aus erbschaftsteuerlicher Sicht