Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen einer jährlichen handelsrechtlichen Pflichtprüfung ihres Jahresabschlusses. Unternehmen, die nicht in diese Kategorie fallen, können sich freiwillig prüfen lassen.
Zusätzlich gibt es eine größere Anzahl von anlassbezogenen Prüfungen. Dazu gehören insbesondere Gründungsprüfungen bei Aktiengesellschaften.
Als einen Schwerpunkt unserer Prüfungstätigkeit bietet unsere Kanzlei die Mittelverwendungsprüfung an. Diese Prüfungen sind insbesondere bei Twinning-Projekten oder Grant-Verträgen durchzuführen. In diesem Bereich haben wir durch langjährige Erfahrung entsprechendes Spezial-Know-How gewonnen.
Wir können ihnen insbesondere die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Prüfung von Kommunalbetrieben
- Mittelverwendungsprüfungen (Twinning-Projekte, Interreg-Projekte, ISEC- Projekte und Prüfungen für Horizont2020 sowie Grant-Verträge)
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfung nach § 24 FinVermV
- Gründungsprüfungen
- Sonstige betriebswirtschaftliche Gutachten